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Blindendruckverlag - Bibliothek

Kataloge Bibliothek

Braille-Bibliothek

Hier finden Sie alle Informationen zur Braille-Bibliothek am BBi. Die Nutzung ist für Menschen mit Blindheit kostenlos. Wählen Sie aus über 8000 Werken in Blindenschrift aus verschiedensten Genres. Unsere Kataloge stehen als reiner Text zum Download bereit, damit Sie sich einen Überblick über das Angebot verschaffen können.

Die Kataloge

Die Kataloge sind in mehrere Themenbereiche aufgeteilt: Romane, Novellen, Erzählungen und Reisebeschreibungen.

Bitte beachten Sie auch unsere Leihordnung!

Leihordnung!

  • Unsere Leihbücherei verleiht ihre Bücher unentgeltlich an alle blinden Leser.
  • Wenn Sie unsere Bücherei nutzen wollen, ersuchen wir Sie um eine schriftliche Anmeldung, die den vollen Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, die genaue Anschrift (eventuell auch Zweitadresse), die Telefonnummer und den Beruf enthalten soll. Denken Sie bitte auch daran, Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, um einen reibungslosen Versand zu gewährleisten.
  • Alle Leser können sich die Bücher durch die Post zustellen lassen. In Ländern, die dem Weltpostverein angeschlossen sind, wird Blindendruck (bis zu 7 kg) kostenlos befördert. In Österreich sind laut Posterlass(Zl. b.m.37.442-5/1957) Blindendrucksendungen auch zustellgebührenfrei. Sollte dies seitens der Postbeamten in Abrede gestellt werden, verweisen Sie bitte auf das Post- und Telegraphenverordnungsblatt Nr. 3, Postordnung Paragraph 18, Stand 1. März 1981! In Ländern, in denen Blindendruck noch portopflichtig sein sollte, muss der Entleiher für das Rückporto aufkommen. Für das Adressieren verwenden Sie bitte die jeder Sendung beiliegenden selbstklebenden Adresszettel, auf denen lediglich der Absender deutlich zu vermerken ist. Jeder Rücksendung sollte außerdem ein Zettel mit dem Absender in Punktschrift beiliegen (auf dem Titelblatt des obersten Bandes). Der Postversand erfolgt mittels eigens hiefür angefertigter Kartons, für die der jeweilige Entleiher voll haftbar ist. Die von uns für jeden einzelnen Karton getroffene Einteilung der Leihbände sollten Sie auch bei der Rücksendung genau einhalten. Keinesfalls dürfen die Bände so in die Kartons geschlichtet werden, dass sie Rücken auf Rücken zu liegen kommen.
  • Für Leser, die die Bücher persönlich abholen wollen, bitten wir um eine telefonische Voranmeldung.
  • Die Leihfrist beträgt bei Unterhaltungsliteratur (im Ausmaß von ca. vier gedruckten oder sechs Handschriftbänden) bis zu vier, bei allen anderen Werken bis zu zwölf Wochen. Bitte halten Sie diese Fristen ein, um Mahnungen zu vermeiden! Wir gewähren gerne Leihfristverlängerungen, wenn rechtzeitig darum angesucht wird, der Entleiher als zuverlässig gilt und auf das betreffende Werk kein anderer Leser vorgemerkt ist. Heimen, Vereinen usw. wird eine mit der Büchereileitung vereinbarte Leihfrist eingeräumt.
  • Für beschädigte oder abhanden gekommene Bücher haftet in vollem Umfang der Entleiher. Im Interesse aller ersuchen wir jeden einzelnen, die Bücher sauber und schonend zu behandeln. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beispielsweise ein einzelner handschriftlich übertragener Band durchschnittlich mit € 100,– bewertet werden muss. Sollte ein Leser in seinen Leihbüchern beschädigte oder fehlende Seiten feststellen, so melden Sie dies bitte umgehend, damit die Schäden von uns behoben werden können. Werden solche Schäden von uns festgestellt, wird jeweils der Letztausleiher zur Schadenersatzleistung herangezogen.
  • Das Weiterverleihen von Büchern ist nur gestattet, wenn die Büchereileitung ihre Zustimmung erteilt. Zur Schadenersatzleistung wird immer der bei uns eingetragene Entleiher herangezogen.
  • Tritt bei einem Leser oder seinen Angehörigen eine ansteckende Krankheit auf, benachrichtigen Sie uns bitte sofort, damit die notwendigen Vorkehrungen in bezug auf unsere Leihbücher rechtzeitig getroffen werden können.
  • Tritt bei einem Leser oder seinen Angehörigen eine ansteckende Krankheit auf, benachrichtigen Sie uns bitte sofort, damit die notwendigen Vorkehrungen in bezug auf unsere Leihbücher rechtzeitig getroffen werden können.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Bibliothekarin gerne zur Verfügung.

Leihbücherbestellungen sollen nicht den Rücksendungen beigefügt, sondern direkt als Punkt- oder Schwarzdruckbrief an uns gerichtet werden. Da wir die bestellten Bücher regelmäßig wöchentlich zur Post bringen, sollten die Bestellbriefe möglichst schon Mittwoch, allerspätestens aber Donnerstag, in unseren Händen sein. Besonders weisen wir darauf hin, dass auch Fortsetzungen von längeren Werken ausdrücklich bestellt werden müssen, damit Fehlsendungen vermieden werden. Die Bestellbriefe können bei uns nicht abgelegt werden; wir senden diese, wenn erwünscht, den Lesern zurück.

 

Nutzungsbedingungen bei der Nutzung der Leihgeräte.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Geräteausstattung.
  • Das Bundesministerium für Bildung behält sich im Falle unterschiedlicher Meinungen über Ausstattungsumfang und Gerätequalität vor, über den Ankauf einer bestimmten Gerätemarke zu entscheiden.
  • Die Geräte sind Eigentum des Bundes-Blindenerziehungsinstituts und werden für den Zeitraum der den Antrag begründenden Ausbildung leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind für den Gebrauch in der Schule bestimmt. Falls eine Einschulung stattfindet, muss diese in der Schule erfolgen, damit auch die Lehrenden daran teilnehmen können.
  • Bei Gerätestörungen oder Beschädigungen ist vor der Erteilung von Reparaturaufträgen die Zustimmung der Lehrmittelzentrale einzuholen. Reparaturkosten gehen zu Lasten der Lehrmittelzentrale. Vor jeder Systemänderung (Geräte-Einbau, Festplattenpartitionierung, Änderungen am Betriebssystem) ist die Zustimmung der Lehrmittelzentrale einzuholen. Andernfalls sind dadurch entstehende Kosten durch den Verursacher zu tragen.
  • Auch im Falle einer Beschädigung durch Fremdeinwirkung oder bei Verlust des Gerätes durch Diebstahl ist die Abteilung für Inklusion & Lehrmittel umgehend zu verständigen. Gleichzeitig ist in der Direktion der Inklusionsschule eine entsprechende Anzeige zu erstatten und eine schriftliche Bestätigung darüber an die Lehrmittelzentrale zu senden.
  • Für die berufliche Ausstattung ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen – Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) zuständig, für andere Zwecke die Landesbehörden.

Belletristik

In diesem Katalog sind belletristische Werke in Kurz- und Vollschrift enthalten. Romane, Novellen, Erzählungen und Reisebeschreibungen.

Katalog Belletristik (Nr.577) Herunterladen

Belletristik Vollschrift

Dieser Katalog enthält prinzipiell dieselben Genres wie Nr.577 jedoch reduziert auf Werke in Vollschrift. Kinder- und Jugendliteratur in Kurzschrift.

Belletristik Vollschrift (Nr.577b) Herunterladen

Jugendliteratur Kurzschrift

Der Katalog beinhaltet Werke der Bellektristik ebenso wie Sachbücher für Kinder und Jugendliche. Kinder- und Jugendliteratur in Vollschrift.

Jugendliteratur Kurzschrift (Nr.587) Herunterladen

Jugendliteratur Vollschrift

Der Katalog beinhaltet dieselben Werke wie Nr.587, jedoch nur Werke in Vollschrift. Dichtung und Dramen. In diesem Katalog finden Sie Werke der Lyrik und Dramatik.

Jugendliteratur Vollschrift (Nr.588) Herunterladen
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Medibus

Im Zentralkatalog „Medibus“ sind über 40.000 Werke in Blindenschrift verzeichnet. Gerne führen wir für Sie auch eine Fernleihe durch, wenn Sie das gewünschte Buch nicht bei uns gefunden haben und in einer der anderen deutschsprachigen Bibliotheken ausleihen möchten.

Zum Medibus

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So nehmen sehbeeinträchtige Menschen die Welt wahr