Skip to main content

Pädagogik - Lehrmaterial

Lehrmittel

Lehrmaterial & Verleih

Neben Schulbuchinhalten stellen wir zusätzliche Lehr- und Lernmaterialien bereit, darunter Maturavorbereitungen, Prüfungsunterlagen, Tastbilder, 3D-Drucke, Landkarten und Pläne. Zudem bieten wir für blinde und sehbehinderte Lernende Leihgeräte für den Schulalltag an – für Bundesschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Für Landesschulen sind die jeweiligen Landesstellen zuständig.

Weitere Produkte im Überblick

Zusatzliteratur

Bücher zum Lesen auf der Braillezeile

Literatur, die nicht als Schulbuch geführt wird, wird bei uns für das Lesen auf der Braillezeile aufbereitet oder in unserem Braillezentrum gedruckt. Eine Übertragung von Büchern erfolgt nur in Absprache mit der Lehrmittelzentrale.

Literaturliste Download
SRDP aktuell

Entry 3867

Lehrmittel Kopie 16 9

Entry 3864

Schulbucher

Schulbücher

Schulbücher werden im Frühjahr von den zuständigen Pädagog*innen für die lernenden Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung bestellt und bis September vom Verein BookAccess für die Braillezeile (PC) oder in Großdruck aufbereitet. Die Abteilung für Inklusion und Lehrmittel ist seit Beginn für die Erstellung der Aufbereitungsstandards und die Qualitätskontrolle der Schulbuchaufbereitung zuständig.

 

OFFEN: Link: https://bbi.at/inklusion_und_lehrmittel/lehrmittel/schulbuecher/

3 D Druck und Laserschnitt Startfoto 2

Entry 3870

Tastkarte scaled

Entry 3861

Geräteverleih

So stellte ich einen Antrag

Es wird gebeten, den ausgefüllten Antrag per Mail an die Abteilung für Inklusion & Lehrmittel: lmz@bbi.at zu senden und eine Schulbesuchsbestätigung sowie ein augenärztliches Gutachten beizulegen.

Antrag Geräteausstattung Download

Voraussetzungen & Hinweise

  • Dies gilt für Bundesschulen (AHS, BMHS, HTL,…) und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht.
  • Für Landesschulen (VS, ASO, MS, Berufsschulen) sind die Landesstellen zuständig.
  • Diese Leihgeräte können Braillezeilen, Tafelbildkameras, spezielle Zeichenbretter, Spezialsoftware, etc. sein.
  • Laptops, Tablets und Handys sind auch oft sinnvolle Hilfsmittel, werden aber nicht als Leihgerät zur Verfügung gestellt.
  • Für die berufliche Ausstattung sind die Landesstellen des Bundessozialamtes zuständig, für andere Zwecke die Landesbehörden.

Kontakt

Bei Fragen bitte melden!