Lehrmaterial & Verleih
Neben Schulbuchinhalten stellen wir zusätzliche Lehr- und Lernmaterialien bereit, darunter Maturavorbereitungen, Prüfungsunterlagen, Tastbilder, 3D-Drucke, Landkarten und Pläne. Zudem bieten wir für blinde und sehbehinderte Lernende Leihgeräte für den Schulalltag an – für Bundesschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Für Landesschulen sind die jeweiligen Landesstellen zuständig.
Weitere Produkte im Überblick
Bücher zum Lesen auf der Braillezeile
Literatur, die nicht als Schulbuch geführt wird, wird bei uns für das Lesen auf der Braillezeile aufbereitet oder in unserem Braillezentrum gedruckt. Eine Übertragung von Büchern erfolgt nur in Absprache mit der Lehrmittelzentrale.
Literaturliste Download
Entry 3867
Entry 3864
Schulbücher
Schulbücher werden im Frühjahr von den zuständigen Pädagog*innen für die lernenden Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung bestellt und bis September vom Verein BookAccess für die Braillezeile (PC) oder in Großdruck aufbereitet. Die Abteilung für Inklusion und Lehrmittel ist seit Beginn für die Erstellung der Aufbereitungsstandards und die Qualitätskontrolle der Schulbuchaufbereitung zuständig.
OFFEN: Link: https://bbi.at/inklusion_und_lehrmittel/lehrmittel/schulbuecher/
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Entry 3861
Geräteverleih
So stellte ich einen Antrag
Es wird gebeten, den ausgefüllten Antrag per Mail an die Abteilung für Inklusion & Lehrmittel: lmz@bbi.at zu senden und eine Schulbesuchsbestätigung sowie ein augenärztliches Gutachten beizulegen.
Antrag Geräteausstattung DownloadVoraussetzungen & Hinweise
- Dies gilt für Bundesschulen (AHS, BMHS, HTL,…) und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht.
- Für Landesschulen (VS, ASO, MS, Berufsschulen) sind die Landesstellen zuständig.
- Diese Leihgeräte können Braillezeilen, Tafelbildkameras, spezielle Zeichenbretter, Spezialsoftware, etc. sein.
- Laptops, Tablets und Handys sind auch oft sinnvolle Hilfsmittel, werden aber nicht als Leihgerät zur Verfügung gestellt.
- Für die berufliche Ausstattung sind die Landesstellen des Bundessozialamtes zuständig, für andere Zwecke die Landesbehörden.
Kontakt
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